Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Stadt Spremberg abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel Stadt Spremberg ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel Stadt Spremberg ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens Hotel Stadt Spremberg entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als vier Monate beträgt.
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig.
Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel Stadt Spremberg in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel Stadt Spremberg alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im Hotel Stadt Spremberg einzustellen; Voraussetzung ist, daß das Hotel Stadt Spremberg die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.
Übersteigt der Rechnungsbetrag EUR 9 250,00 oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist das Hotel Stadt Spremberg berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
Das Hotel Stadt Spremberg ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluß des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das Hotel Stadt Spremberg kann ohne jegliche Bestellannahme jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweise Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Hotels Stadt Spremberg angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel Stadt Spremberg dem Gast berechnet:
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des Hotels Stadt Spremberg erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Für die Haftung von dem Hotel Stadt Spremberg gelten die §§ 701 - 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde das Hotel Stadt Spremberg, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(AGB) 08.03.2003/wi/us1